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In
den ZOK-Richtlinien* sind folgende Leistungen aufgeführt, über
die eine
Unterkunft verfügen muss, wenn sie als FAMILIENFREUNDLICH
klassifiziert werden möchte:
- Kindersitz, Kinder- und
Jugendbücher, Kinder- und Familienspiele, kindgerechtes
Spielzeug
- Kochgelegenheit mit 4
Herdplatten, Kühlschrank mit Gefriermöglichkeit, Backofen
oder Mikrowelle, Flaschenwärmer, Kinderbesteck
- Wickelplatz mit Auflage,
Babybadewanne, Töpfchen oder Kinderaufsatz, Fußschemel
oder Hocker
- Baby- /Kinderbetten,
Möglichkeit zur Betreuung / Babysitter, Informationen über
kinder- und familienrelevante Einrichtungen am Ferienort,
Mietfahrräder mit Kindersitz
Sind das die Merkmale, die auch
für Sie bei der Auswahl einer Unterkunft am wichtigsten wären
? Nun - Kindersitze und -Betten sollten wohl auf jeden Fall
vorhanden sein. Ob ein Herd nun 3 oder 4 Platten hat... - und gibt
es noch Kühlschränke ohne Gefrierfach ? Außerdem - muss das
auch alles im Hotelzimmer mit Halbpension vorhanden sein ?
Fragen über Fragen....
Wir meinen, das Wichtigste ist
doch, das eine Familie freundlich aufgenommen wird, dass die
Kinder sich weitgehend frei bewegen können und dass auch von
Seiten des Vermieters souverän mit Wünschen und Problemen
umgegangen wird. Alles andere findet sich dann schon.
*Zielgruppenorientierte
Klassifikation |
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Dänisches
Ferienhaus an der Ostsee Nähe Kiel
· Brasilien - Gemeinde Schönberg
Fon 041 05 - 66 05 57 Fax 041 05 - 66 05 56
[Ferienhaus]
[Kontakt] |
| 76
m² mit bis zu 5 Schlafplätzen, auf großem eingezäunten
Gelände, Sauna, Sandkiste, Schaukel und vieles mehr. Nur 150 m
zum Meer, Strandkorb inkl. |
| €
50 bis 95/Nacht je nach Saison. |
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